Bis 200 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt (siehe Formulare)
Soziale Verbände und gemeinnützige Einrichtungen können Anträge
für in Not geratene Menschen und wichtige soziale Projekte, die ausschließlich
Hilfsbedürftigen zugute kommen, einreichen.
Neben einem detaillierten Antragsschreiben erbitten wir die Gemeinnützigkeitsbescheinigung sowie den „Antrag auf Unterstützungsleistung“.
Bei Einzelfallhilfen muss ein Einkommensnachweis beigefügt werden. Hier entfällt der „Antrag auf Unterstützungsleistung“.
Private Anträge für Einzelfallhilfen können nur bearbeitet werden, wenn sie von einem Sozialverband oder einer anderen gemeinnützigen Einrichtung mit einer detaillierten Begründung und aussagefähigen Unterlagen (Einkommensnachweis) an uns geschickt werden.
Verteilungsgebiet:
Vorwiegend Landeshauptstadt München und die umliegende Region.
Außerhalb Bayerns ist laut unserer Satzung keine Spendenvergabe möglich.
Bitte keine Anträge per E-Mail oder Fax, sondern nur auf dem Postweg.